Yourstuffmade-Zweckerklärung und Stakeholder-Klausel

Yourstuffmade pty ltd ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Entscheidungen, auch bei Führungswechseln oder Kapitalerhöhungen, einen höheren Rechenschaftsstandard einzuhalten. Es signalisiert unseren Investoren, der Community, unseren Mitarbeitern und Direktoren, dass unsere Mission im Mittelpunkt all unserer Aktivitäten steht.

Diese gesetzliche Anforderung ist eine Verpflichtung, die Auswirkungen von Entscheidungen auf alle Beteiligten zu berücksichtigen – Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, die Gemeinschaft und die Umwelt. Dies steht im Einklang mit unserer Gesamtmission, den Raum, in dem wir handeln, zum Besseren zu verändern und messbare positive Veränderungen herbeizuführen.

Yourstuffmade pty ltd (ACN 645 589 804)
 
Beschluss des einzigen Gesellschafters gemäß Abschnitt 249B(1) des Corporations Act 2001 (Cth)
Der Unterzeichnete, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Beschlusses der einzige Gesellschafter der Gesellschaft ist, unterstützt die folgenden Beschlüsse:
Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:
1. Zweckbestimmungsklausel
a „Der Zweck des Unternehmens besteht darin, den Aktionären Renditen zu bieten und gleichzeitig insgesamt positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt zu haben.“
2. Stakeholder-Klausel
1 Bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten gemäß dieser Satzung, den geltenden Gesellschaftsgesetzen und den allgemeinen Gesetzen müssen die Direktoren oder anderen leitenden Angestellten der Gesellschaft:
a) werden bei ihrer Prüfung folgende Faktoren berücksichtigen:
i) die voraussichtlichen langfristigen Folgen einer Entscheidung oder Handlung des Unternehmens; und
(ii) die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens; und
(iii) die Notwendigkeit, die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit Lieferanten, Kunden und anderen zu fördern; und
(iv) die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gemeinschaft und die Umwelt; und
v) ob es wünschenswert ist, dass das Unternehmen einen Ruf für hohe Standards in der Geschäftspraxis pflegt; und
(vi) die Interessen der Gesellschafter; und
(vii) die Fähigkeit des Unternehmens, insgesamt einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt auszuüben; und
(b) Es ist nicht erforderlich, einer bestimmten Angelegenheit im Sinne von Absatz (a) Vorrang vor einer anderen Angelegenheit (die in Absatz (a) enthalten ist oder anderweitig vorliegt) einzuräumen.“
Datum: 25.05.23
Signiert von Liam Byrne
Titel - CEO/Gründer